Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Beratungsleistungen von Vision Cascadecore.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Workshop-Leistungen der Vision Cascadecore Marketingberatung (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen rund um Produktlaunch und Go-to-Market, insbesondere Beratung, Briefings, Narrative und moderierte Workshops. Nicht geschuldet sind Erfolge wie bestimmte Listungen, Umsatzziele oder Medienreichweiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht eine Annahmefrist genannt ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots bzw. durch Auftragsbestätigung zustande.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpersonen und Freigaben bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Honorare und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Nettohonorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Projektpauschalen kann eine Anzahlung verlangt werden.
6. Geistiges Eigentum
Arbeitsergebnisse (Konzepte, Texte, Vorlagen), die im Rahmen des Auftrags erstellt werden, darf der Auftraggeber für den vereinbarten Unternehmenszweck nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Wiederverwendung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Methoden, Checklisten und allgemeine Werkzeuge des Auftragnehmers verbleiben bei diesem.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal in Höhe des jeweiligen Auftragshonorars. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Laufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit Erfüllung. Dauermandate können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).